Brombachseer Kirschtorte ist geschützt

Mit Urkunde des Deutschen Patent- und Markenamtes wurde die „Echt Brombachseer Kirschtorte“ als erstes Lizenzprodukt der Marke „Echt Brombachseer“ ausgezeichnet. Damit wird dauerhaft sichergestellt, dass in einer so bezeichneten Torte ausschließlich Brombachseer Kirschen und natürlich auch ausschließlich Brombachseer Kirschwasser verwendet werden dürfen.  Auf diese Weise soll vor allem die Nachfrage nach den alten Kirschsorten gewährleistet werden, die vor allem an den hier noch zahlreichen Hochstämmen wachsen. Insofern stellt die „Brombachseer Kirschtorte“ auch einen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft sowie zur Attraktivität unserer Erholungs- und Urlaubsregion dar. Die Handwerksbäckerei Herzog mit Standorten in Absberg, Muhr, Gunzenhausen, Weißenburg und Weidenbach hat mit der Manufaktur „Echt Brombachseer“ den entsprechenden Lizenzvertrag abgeschlossen und garantiert damit auch die Einhaltung der Qualitätskriterien. Beflügelt durch den Erfolg am Brombachsee bemüht sich derzeit eine Schutzgemeinschaft, auch der Schwarzwälder Kirschtorte diesen Markenschutz zu verleihen, den bislang ausschließlich die „Echt Brombachseer Kirschtorte“ für sich in Anspruch nehmen kann.

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