Echt Brombachseer Lizenzvereinbarung

Qualität ist unsere Natur. Die Marke ECHT BROMBACHSEER darf nur führen, wer dafür eine Charta unterzeichnet und sich zu der Qualitätsgarantie der Manufaktur verpflichtet hat. Nur deswegen kann die Manufaktur auch das hohe Qualitätsversprechen vorbehaltlos an ihre Kunden weitergeben.


Charta Echt Brombachseer Qualität

Mit dem Ziel einer Stärkung der Region des Brombachseer Kirschen- und Obstlands über seine erlebbaren authentischen Produkte und Dienstleistungen wird die Charta „Echt Brombachseer Qualität“ definiert. Damit erhalten vor allem Betriebe aus der Region eine Chance, sich zu erlebbarer Qualität und nachvoll-ziehbarer Regionalität zu bekennen und sich selbst als „Echt Brombachseer“ zu positionieren.

 

Ziele der Charta Echt Brombachseer Qualität

Erhaltung und Sicherung der Qualität der Obstanlagen
Erhaltung und Sicherung des Streuobstanbaus
Erhaltung und Sicherung der Sortenvielfalt im Obst- und Streuobstanbau
Profilierung der Region über das kulinarische Erbe
Förderung des Marketings für Obst- und Streuobstprodukte
Entwicklung neuer Produkte zur regionalen Wertschöpfung
Stärkung der regionalen Identität durch gemeinsame Aktivitäten eines Netzwerks der Partner in der Charta „Echt Brombachseer Qualität“
Förderung von Obst-Kooperativen sowie Stärkung dauerhafter Kooperationen zwischen den Partnern der Charta „Echt Brombachseer Qualität“ sowie kulturellen und touristischen Einrichtungen
Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen, handwerklichen und touristischen Partner der Charta „Echt Brombachseer Qualität“

 

Die Charta Echt Brombachseer Qualität umfasst:

Gebietsgarantie „Echt Brombachseer“
Die Charta „Echt Brombachseer Qualität“ können nur Obstbaubetriebe in der Marktgemeinde Absberg mit allen Ortsteilen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) sowie der Stadt Spalt mit allen Stadtteilen (Landkreis Roth) nutzen und unterzeichnen.

Herkunftsqualität „Echt Brombachseer“
Die Partner der Charta „Echt Brombachseer Qualität“ müssen als Obst-Erzeuger eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
· Vorlage einer Lizenzvereinbarung für die Einhaltung der Kriterien „Echt Brombachseer ObstQualität“ oder für „Echt Brombachseer StreuobstQualität“
· Vorlage der unterzeichneten „Charta Echt Brombachseer“.

Manufakturqualität „Echt Brombachseer“
Die Partner der Charta „Echt Brombachseer Qualität“ müssen als Verarbeitungs- oder Handwerksbetrieb folgende Voraussetzung erfüllen:
· Vorlage der unterzeichneten „Charta Echt Brombachseer“.
· Einhaltung der speziell zu definierenden „Echt Brombachseer-Qualitätskriterien“.

Kooperation und Vernetzung der Charta-Partner
Die Partner der Charta „Echt Brombachseer Qualität“ verpflichten sich zu einer Zusammenarbeit untereinander und sind bereit an einem fachlichen Erfahrungsaustausch teilzunehmen.

 

PDF Lizenzvereinbarung - Charta Echt Brombachseer Qualität